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   VGH Hessen, 28.10.1997 - 4 UE 3676/95   

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https://dejure.org/1997,13639
VGH Hessen, 28.10.1997 - 4 UE 3676/95 (https://dejure.org/1997,13639)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.10.1997 - 4 UE 3676/95 (https://dejure.org/1997,13639)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 4 UE 3676/95 (https://dejure.org/1997,13639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anordnung der Beseitigung einer Einfriedungsmauer im Außenbereich; Androhung der Ersatzvornahme - Fristsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 18.11.1996 - 4 TG 2986/95

    Verwaltungsvollstreckung: Befolgungsfrist - Vollstreckungsfrist; Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1997 - 4 UE 3676/95
    Sie ermöglicht dem Pflichtigen bei ausreichender Bemessung, rechtzeitig Rechtsschutz zu erlangen und seine Verpflichtung zu erfüllen (Hess. VGH, Beschluß vom 8.07.1982 - IV TG 40/82 - HessVGRspr. 1983, 6 f; Urteil vom 27.10.1995 - 4 UE 1422/95 - Beschluss vom 18.11.1996 - 4 TG 2986/95 -).

    Nach alledem ist den Anforderungen des § 69 Abs. 1 und 2 HessVwVG genügt, wenn in einem Bescheid, der eine Verfügung mit Zwangsmittelandrohung enthält, eine entsprechende Frist gesetzt ist, gleichgültig ob diese als Teil der Grundverfügung materiell-rechtlich oder als Vollstreckungsfrist formuliert ist (Hess. VGH, B. v. 18.11.1996 - 4 TG 2986/95 -, HessVGRspr. 1997 S. 49; wie U. v. 26.09.1996 - 4 UE 434/95 -).

  • VGH Hessen, 26.09.1996 - 4 UE 434/95

    Verwaltungsvollstreckung: Befolgungsfrist - Vollstreckungsfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1997 - 4 UE 3676/95
    Nach alledem ist den Anforderungen des § 69 Abs. 1 und 2 HessVwVG genügt, wenn in einem Bescheid, der eine Verfügung mit Zwangsmittelandrohung enthält, eine entsprechende Frist gesetzt ist, gleichgültig ob diese als Teil der Grundverfügung materiell-rechtlich oder als Vollstreckungsfrist formuliert ist (Hess. VGH, B. v. 18.11.1996 - 4 TG 2986/95 -, HessVGRspr. 1997 S. 49; wie U. v. 26.09.1996 - 4 UE 434/95 -).
  • VGH Hessen, 25.09.1995 - 14 UE 325/91

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Prostitutionsförderung; Nichtigkeit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1997 - 4 UE 3676/95
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und weicht, wie der Große Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 5. Juli 1996 - 31 GS 1148/96 - festgestellt hat, auch nicht von der Rechtsprechung des 14. Senats ab, der allerdings der Auffassung ist, dass dann, wenn in der in demselben Bescheid enthaltenen Grundverfügung das Wirksamwerden der dem Betroffenen auferlegten Verpflichtung auf einen bestimmten Zeitpunkt nach Erlaß des Bescheides zeitlich hinausgeschoben ist, eine zusätzliche Vollstreckungsfrist gesetzt werden muss (Urteil vom 25.09.1995 - 14 UE 325/91 - GewArch. 1996, 210 bis 211).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14

    Zur Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4

    Bei der in der Verfügung genannten Frist "bis zum 31. Dezember 2012" handelt es sich daher auch nicht um eine Verpflichtungsentstehungsfrist (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 28. Oktober 1997 - 4 UE 3676/95 -, zit. nach JURIS) bzw. eine Bescheidfrist mit materiell-rechtlichem Charakter (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 19. November 2008 - 9 CS 08.953 -, zit. nach JURIS), sondern um eine Befolgungsfrist, die im Rahmen der Grundverfügung aber keine rechtliche Bedeutung hat, sondern allein Anknüpfungspunkt für die in der Zwangsmittelandrohung genannte Vollstreckungsfrist i.S.d. § 59 Abs. 1 Satz 1 Satz 3 HS 1 SOG LSA ist (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 14. Februar 2011 - 2 M 245/10 -, zit. nach JURIS).
  • VG Neustadt, 25.04.2018 - 5 L 364/18

    Brandruine in der Rheinstraße in Landau darf abgerissen werden

    VGH, Beschluss vom 19. November 2008 - 9 CS 08.953 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 4 UE 3676/95 -, BRS 59 Nr. 206).
  • VG Kassel, 09.07.2003 - 2 G 1412/03
    Deshalb ist es erforderlich, dass bereits bei der Androhung des Zwangsmittels, die als Verwaltungsakt gerichtlicher Überprüfung unterliegt, alle übrigen Voraussetzungen für die Verwaltungsvollstreckung vorliegen (vgl. entsprechend für die Frage der Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Vollstreckung HessVGH, Beschlüsse vom 1.3.1976 - IV TH 7/76 -, DVBl 1997, 255 und vom 28.10.1997 - 4 UE 3676/95 -, BRS 59 Nr. 206).
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